STOCKWERK- UND MIETEIGENTUM.
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum erfordert spezifische Kenntnisse im Umgang mit gemeinschaftlichem Eigentum. Die gesetzlichen Vorschriften, die Gemeinschaftsreglemente und die Beschlüsse der Eigentümer verlangen eine saubere Trennung von Sonderrechten und gemeinschaftlichen Teilen. Zur Wahrung dieser Trennung und beim Umgang mit Eigentümern braucht es oft viel Fingerspitzengefühl. Wir stellen uns gerne dieser Herausforderung.
Dabei können wir Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen – von der Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung bis hin zur Schlichtung bei allfälligen Problemen. Auch die Begründung einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft mit Erstellung eines Reglementes oder die perfekte Protokollierung von Versammlungsbeschlüssen gehört in unser Aufgabengebiet.